Leitbild

Hier erfahren Sie, welches Grundverständnis die Landeshauptstadt München vom bürgerschaftlichen Engagement hat und welche grundlegenden Beschlüsse der Münchner Stadtrat zum Thema bürgerschaftliches Engagement gefasst hat.

Silhouette des Münchner Rathauses mit diskutierender Gruppe

Grundverständnis Bürgerschaftliches Engagement

Das Grundverständnis bürgerschaftlichen Engagements in der Stadtverwaltung wurde vom Münchner Stadtrat 2020 beschlossen.

Es beschreibt, wie die Landeshauptstadt München Bürgerschaftliches Engagement versteht und ist die Grundlage für alle Tätigkeiten der Landeshauptstadt München im Rahmen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements.

Bürgerschaftliches Engagement (BE) ist das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zur Erreichung gemeinsamer Ziele.

Bürgerschaftlich Engagierte reagieren auf individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen und geben Impulse. Durch die Verbindung von Eigeninitiative mit gesellschaftlicher Verantwortung entwickeln sie Ideen und Lösungsansätze für alle Lebensbereiche.

Bürgerschaftlich Engagierte wirken ergänzend zu staatlichem Handeln und zu Hauptberuflichen. Sie sind Unterstützung und Bereicherung und dürfen als solche keinesfalls als Ersatz für Erwerbstätigkeiten herangezogen werden.

Bürgerschaftliches Engagement ist gemeinwohlorientiert und umfasst

  • Freiwilligenarbeit,
  • spontanes Engagement,
  • Ehrenämter,
  • Selbsthilfe,
  • selbst organisierte Gruppen, Vereine, Bürger*inneninitiativen und Projekte,
  • Unternehmensengagement,
  • Spenden,
  • Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD und andere),
  • Stiftungen,
  • Serviceclubs (zum Beispiel Lions-Club, Rotary-Club),
  • Digitales Engagement,
  • Bürger*innenbeteiligung sowie Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Es lebt von den Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen der Engagierten. Bürgerschaftliches Engagement basiert auf demokratischen Grundregeln und Toleranz. Es braucht öffentliche Anerkennung, rechtliche, strukturelle und finanzielle Förderung sowie entsprechende Rahmenbedingungen.

Für bürgerschaftliches Engagement erfolgt keine Bezahlung geleisteter Zeit. Der Ersatz von Auslagen und Aufwendungen ist jedoch möglich.

Gemeinwohlorientierte Nebentätigkeiten, die gleichermaßen wichtig und wertvoll sind, fallen nicht unter unser Grundverständnis von bürgerschaftlichem Engagement.

Bei Bedarf wird dieses Grundverständnis gemeinsam mit allen Beteiligten fortgeschrieben.

Grundlegende Stadtratsbeschlüsse

Hinweis
Es werden hier nur grundlegende Beschlüsse verlinkt, die jünger als 10 Jahre sind, da ältere Beschlüsse im Rats-Informations-System nicht mehr komplett abrufbar sind.

Für weitere Dokumente nutzen Sie bitte die Suchfunktion des Rats-Informations-Systems (RIS).