Steuer, Recht, Versicherung für Engagierte

Ehrenamt bedeutet oft: einfach anfangen – und das ist gut so.

Doch früher oder später tauchen meist rechtliche Fragen auf:
Wie ist das mit Führungszeugnis, Aufwandsentschädigung oder Versicherung?

Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, die man kennen sollte.
Wir bieten hier zwar keine rechtliche Beratung, aber einige grundlegende Hinweise sowie Anlaufstellen für weiterführende Fragen.

Person mit Denkblasen: Geld, Recht, Fragezeichen

Das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Dokument, das darüber informiert, ob eine Person vorbestraft ist.
Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.

Bei vielen Engagements müssen Ehrenamtliche ein Führungszeugnis vorlegen.

Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Rechtliche Vorgaben: In vielen Bereichen ist das Führungszeugnis gesetzlich vorgeschrieben zum Schutz von vulnerablen Gruppen: Viele Ehrenamtliche arbeiten mit Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen. Ein Führungszeugnis schafft hier mehr Sicherheit.
  • Vertrauensbildung: Es schafft Vertrauen zwischen Ihnen, der Organisation und den Klienten.
  • Transparenz: Die Vorlage des Führungszeugnisses signalisiert Verantwortungsbewusstsein und fördert eine respektvolle Atmosphäre.
  • Sicherheit: Letztlich dient es dazu, ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Im einfachen Führungszeugnis sind strafrechtliche Verurteilungen, die im Bundeszentralregister vermerkt sind, aufgeführt.
Es enthält aber nur die Daten zu Verurteilungen, die nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (in bestimmten Fällen auch 10 Jahre, z.B. bei besonders schweren Straftaten).

Das Führungszeugnis bekommen Sie auf Antrag mit der Post zugeschickt und können es zum Beispiel bei dem Verein vorlegen, bei dem Sie engagiert sind.

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein).

Es enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für bestimmte Tätigkeiten im Erwachsenenbereich verlangt werden (zum Beispiel in bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige).

Wenn Sie sich direkt in einem Projekt der Stadtverwaltung München engagieren, benötigen Sie das 'Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde'.
Es wir auf Ihren Antrag direkt an die entsprechende Dienststelle der Stadtverwaltung übersandt.

Wenn sie vorher Einsicht in das Führungszeugnis nehmen möchten, können Sie das bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun und dann entscheiden, ob die Stadtverwaltung das Führungszeugnis erhalten darf oder nicht (und Sie das Engagement aufnehmen).

Führungszeugnisse für Ehrenamtliche werden kostenfrei ausgestellt.
Der Antrag kann online gestellt werden.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
  • Den Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
  • zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt
  • Wenn Sie den Antrag per Post schicken: ausgefülltes Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen bei schriftlichem oder persönlichem Antrag und ca.1 Woche beim online-Antrag.

Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Steuern

Ein Ehrenamt oder Engagement ist vor allem eine Zeitspende und wird nicht bezahlt.

Manchmal entstehen aber Kosten, die erstattet werden, oder es gibt Geld als Entschädigung.

Durch ein Ehrenamt sollen keine Kosten für die Engagierten entstehen.

Daher erstatten Organisationen meistens Kosten, die im Rahmen eines Ehrenamts entstehen, beispielsweise Fahrtkosten oder Material.

Die Kostenerstattung erfolgt entweder gegen Vorlage von Quittungen oder pauschal als 'Auslagenersatz'.

Auch wenn Ehrenamt in der Regel eine Zeitspende ist, kann es in manchen Fällen trotzdem sinnvoll sein, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen – also einen Geldbetrag als Anerkennung für den Aufwand.

Dabei sollten bestimmte Punkte berücksichtigt werden, zum Beispiel:

  • Wie lange und intensiv ist das Engagement?
  • Welche Erfahrung bringt die Person mit?
  • In welchem Bereich ist sie tätig?
  • Wer wird durch das Ehrenamt unterstützt?

Pauschale statt Stundenlohn

Wenn eine Entschädigung gezahlt wird, sollte sie als monatliche oder jährliche Pauschale erfolgen – also ein fester Betrag, der alle Aufwendungen abdeckt.

Eine Bezahlung pro Stunde ist problematisch. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass es sich um eine bezahlte Nebentätigkeit handelt, nicht um ein Ehrenamt.

Solche gemeinwohlorientierten Nebenjobs haben zwar ihre Berechtigung, zählen aber nicht mehr als ehrenamtliche Tätigkeit im eigentlichen Sinne.

Aufwandsentschädigungen gelten grundsätzlich als Einkommen und sind deshalb steuerpflichtig.

Aber: Innerhalb bestimmter Grenzen bleiben sie steuer- und sozialabgabenfrei – zum Beispiel im Rahmen der Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG).
Informationen dazu finden Sie unter anderem hier:

 

Versicherung im Ehrenamt

Auf dem Weg zum Engagement, im Vereinsbüro, beim Ehrenamt vor Ort - passieren kann immer mal was.

Von der zerbrochenen Vase bis zum gebrochenen Bein:
Dann ist die Frage, ob und wie der Schaden versichert ist.

Unfall- oder Haftpflichtversicherungen, privat, über den Verein oder das Bundesland?
Es kommt darauf an.

Gesetzliche Unfallversicherung: Ihr Schutz bei Unfällen im Ehrenamt

Kommt es während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Unfall, genießen Sie in vielen Fällen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt:

  • die Kosten für ärztliche Behandlung

  • Rehabilitationsmaßnahmen

  • bei schweren Unfällen: eine dauerhafte Rente

Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei – Sie zahlen keine Beiträge.

Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn Sie:

  • für einen gemeinnützigen Verein oder eine Initiative tätig sind

  • im Auftrag einer kirchlichen Einrichtung oder der Gemeinde arbeiten

Dabei ist unerheblich, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.

Zusätzlicher Schutz durch private Unfallversicherungen

Manche Vereine haben ergänzend eine private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Diese zahlt bei dauerhaften Gesundheitsschäden häufig eine einmalige Entschädigung. Ob Ihr Verein eine solche Absicherung hat, sollten Sie direkt erfragen.

Haftpflicht: Wer zahlt bei Schäden an Dritten?

Für Schäden, die Sie im Ehrenamt einer anderen Person zufügen, besteht keine automatische gesetzliche Absicherung. Hier hilft nur eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung. Diese ist jedoch nicht in jedem Verein vorhanden.

Prüfen Sie daher:

  • Ob Ihr Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat

  • Ob Vorstandsmitglieder gesondert abgesichert sind

  • Ob Ihr persönliches Risiko ausreichend abgedeckt ist

Gerade bei einer Tätigkeit im Vorstand ist eine Absicherung besonders wichtig.

Unser Tipp

Sprechen Sie offen mit Ihrem Verein über das Thema Versicherungsschutz. Klären Sie gemeinsam, welche Absicherungen bestehen und ob zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.

Unfallversicherung

Während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie in der Regel gesetzlich unfallversichert. Informieren Sie sich darüber, welche Leistungen diese Absicherung beinhaltet und ob Ihr Verein zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Prüfen Sie anschließend, ob Ihr bestehender Schutz für Ihre persönliche Situation ausreicht oder ob der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist.

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihre ehrenamtliche Tätigkeit darin eingeschlossen ist. Erkundigen Sie sich außerdem, ob Ihr Verein über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt.

Überlegen Sie, ob Ihr persönlicher Versicherungsschutz ausreichend ist oder ob eine Anpassung Ihrer bestehenden Versicherung bzw. der Abschluss einer zusätzlichen Absicherung sinnvoll sein könnte.

Für nicht versicherte Ehrenamtliche in Bayern greift in vielen Fällen – nachrangig - die Bayerische Ehrenamtsversicherung.

Sie sichert Engagement in vielen (nicht allen!) Fällen ab, falls kein anderer Versicherungsschutz besteht.

Weitere Informationen und Beratung zu Steuer, Recht, Versicherung

Ansprechstellen, die zu den rechtlichen Themen beraten: