Förderungen der Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München fördert Projekte, Vereine, ehrenamtliche Initiativen und Selbsthilfegruppen.
Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen finanziellen Fördermöglichkeiten.

Stempel gefoerdert

Unterschied Projektförderung - institutionelle Förderung

Wenn es um Fördergelder geht, unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten: Projektförderung und institutioneller Förderung (auch oftmals als "Regelförderung" bezeichnet).

Projektförderung bedeutet: Es wird ein konkretes Vorhaben unterstützt, das ein klares Ziel hat und zeitlich begrenzt ist – zum Beispiel ein bestimmtes Projekt oder eine Aktion.

Institutionelle Förderung hingegen unterstützt eine ganze Organisation dabei, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Förderung beantragen möchte?

Für die Förderungen der Landeshauptstadt München gilt:
Vom Projektantrag bis zum Verwendungsnachweis – ohne Bürokratie können keine Steuergelder vergeben werden.

Jede Förderung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, den Antragsteller*innen bewältigen müssen.

Falls Sie diesen Aufwand nicht leisten können oder wollen, sollten Sie gegebenenfalls andere Wege der Unterstützung in Betracht ziehen – etwa durch die Hilfe von Unternehmen vor Ort, Spendenaktionen im eigenen Umfeld oder Crowdfunding-Kampagnen.

Gefördert werden können einzelne Maßnahmen oder Projekte,

  • für die ein städtisches Referat zuständig ist,

  • die einen positiven Beitrag für das Miteinander in München leisten,

  • und an denen ein Referat der Landeshauptstadt München aufgrund seiner Ziele und Aufgaben ein Interesse hat.

Welche Kosten können übernommen werden?

  • Sachkosten – dazu gehören zum Beispiel Materialien oder Honorare (z. B. für Referent*innen)

  • Personalkosten – in Ausnahmefällen.

1. Idee konkretisieren
Sobald aus Ihrer Idee eine konkrete Maßnahme wird, suchen Sie das Gespräch mit der Stadtverwaltung.
Hinweise zu den richtigen Ansprechpartner*innen finden Sie bei den einzelnen Förderprogrammen unten.

2. Vorlaufzeit klären

Besprechen Sie mit der zuständigen Förderstelle:

  • Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

  • Wie viel Zeit vergeht vom Bewilligungsbescheid bis zur Auszahlung der Mittel?

3. Antrag stellen
Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein – in der Regel gibt es dafür passende Formulare.

4. Prüfung des Antrags
Die zuständige Dienststelle prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls noch Fragen offen sind.

5. Entscheidung über die Förderung

  • Bis 25.000 € entscheidet das zuständige Referat.

  • Über 25.000 € entscheidet in der Regel der Stadtrat.

6. Bewilligungsbescheid erhalten
Am Ende bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der Förderung und alle Bedingungen hervorgehen.
Dazu gehört in der Regel auch, dass Sie einen Verwendungsnachweis einreichen – also:

  • einen kurzen Bericht über Ihr Projekt oder Ihre Maßnahme

  • und einen Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben.

Antragstellung

Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag immer schriftlich.

In der Regel gibt es für die einzelnen Förderprogramme der Landeshauptstadt München bereits passende Formulare.

Diese Inhalte sollte Ihr Antrag enthalten:

  • Ziele: Was möchten Sie mit Ihrem Projekt oder Ihrer Maßnahme erreichen?

  • Wirkung: Was soll durch die Maßnahme konkret bewirkt werden – im Hinblick auf Ihre Ziele?

  • Zielgruppe: Wer soll von der Maßnahme profitieren?

  • Beschreibung der Maßnahme: Was genau ist geplant?

  • Kosten: Welche Ausgaben entstehen? (z. B. Sachkosten, ggf. Personalkosten)

  • Finanzierung: Wie soll die Finanzierung aussehen?

    • Was kann Ihr Verein oder Ihre Organisation selbst tragen?

    • Gibt es Drittmittel oder andere Förderquellen?

    • Welche Finanzierungslücke bleibt und soll durch eine Zuwendung der Landeshauptstadt München gedeckt werden?

Wenn Sie eine Beratung auf dem Weg von der Idee zur Maßnahme benötigen, können Sie sich gerne an die Förderstelle Bürgerschaftliches Engagement (FöBE) wenden.

Wenn Ihre Maßnahme / Ihr Projekt in mehrere Zuständigkeitsbereiche der Landeshauptstadt München fällt, können Sie sich auch gerne an die Förderstelle Bürgerschaftliches Engagement (FöBE) wenden. Eventuell findet dann auch ein Gespräch mit der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Direktorium statt, hierzu sollten Sie das Konzept bereits erarbeitet haben.

In Ausnahmefällen lädt das Direktorium Sie und die zuständigen Fachreferate zu einem gemeinsamen Gespräch ein, mit dem Ziel, die weitere Bearbeitung zu klären.

Förderprogramme der Landeshauptstadt München von A bis Z

Förderung von Eltern-Kind-Initiativen (EKIs)

Eltern-Kind-Initiativen sind von Eltern selbst organisierte Betreuungsangebote für Kleinkinder.

Wollen Sie eine Eltern-Kind-Initiative betreiben? Hier finden Sie Infos zur Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen (EKI)

Es gibt in diesem Zusammenhang auch ein Förderprogramm zur Elternentgeltentlastung: Erstattung von Entgelt-Ermäßigung nach EKI-Plus

Zuständig für diese Förderung ist das Referat für Bildung und Sport

Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten

Sind Sie beispielsweise eine Gesundheitsberatungseinrichtung oder eine Koordinierungsstelle von Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich? Hier finden Sie Förderungen im Gesundheitsbereich.

Zuständig für die Förderungen ist das Gesundheitsreferat.

Umweltzuschuss:

Die Landeshauptstadt München fördert das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation, eine Initiative oder eine Einzelperson sind und für Ihr Projekt im Bereich Nachhaltigkeit, Klima-, Umwelt-, Ressourcen oder Artenschutz finanzielle Unterstützung beantragen möchten, dann finden Sie hier Informationen zum Umweltzuschuss.

Zuständig für das Förderprogramm ist das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Förderung von Umweltprojekten durch die Margit-Hesse-Stiftung:

Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung Ihrer Projekte im Bereich Klimawandel, Biodiversität, Umweltbildung, Umweltschutz oder Müllvermeidung beantragen: Hesse-Stiftung

Projektförderung von Kulturangeboten für, mit oder von Menschen aus dem Stadtteil

Sind Sie ein Verein, eine Initiative oder Organisation mit Kulturbezug? Oder ein*e Kunst- und Kulturschaffende*r? Oder eine*e engagierte*r Bürger*in?

Und möchten eine Förderung für ein Kulturprojekt für, mit oder von Menschen aus dem Stadtteil beantragen?

Hier finden Sie Informationen zur Projektförderung Stadtteilkultur.

Weitere Förderungen des Kulturreferates finden Sie unter Kulturförderung.

Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich

Möchten Sie eine Selbsthilfegruppe oder selbst organisierte Initiative anbieten?

In einem der folgenden sozialen Bereiche? 

  • Migration, Integration und muttersprachliche Angebote
  • Klassische Unterstützung zur Alltagsbewältigung
  • Familien, Frauen
  • Flüchtlingsarbeit
  • Nachbarschaftstreffs
  • Wohnthemen
  • Konfliktbearbeitung

Dann können Sie beim Sozialreferat für die ersten acht Jahre Zuschüsse zu Sach- und Personalkosten beantragen: Selbsthilfeförderung

Antrag auf Stiftungsmittel

Die Stiftungsverwaltung betreut mehr als 180 Stiftungen mit sozialem Zweck. Sie berät und informiert sowohl Stiftungsinteressierte als auch Antragssteller*innen.

Sind Sie eine steuerbegünstigte Körperschaft und benötigen finanzielle Unterstützung für Projekte in München, die unmittelbar dem betroffenen Personenkreis zugute kommen?

Dann können Sie hier einen Antrag bei der Stiftungsverwaltung im Sozialreferat stellen: Stiftungsverwaltung

Sind Sie ein Sportverein?

Dann können Sie beim Referat für Bildung und Sport Zuschüsse zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen und Baumaßnahmen sowie die Sportbetriebspauschale beantragen

Hier finden Sie alle Informationen zur Sportförderung.

Die Münchner Bezirksausschüsse verfügen über ein eigenes Budget, mit dem sie Projekte im Stadtteil fördern können.

Sind Sie ein Verein, Verband, eine Initiative oder eine Privatperson?

Und haben eine Idee für eine kleinere Maßnahme, mit denen sich das Leben im eigenen Viertel verbessern lässt?

Alle Informationen zum Stadtbezirksbudget und wie Sie Ihren Antrag einreichen können, finden Sie hier: Stadtbezirksbudget.

Zuständig für das Stadtbezirksbudget ist das Direktorium.

Sie wollen sich in die Stadtentwicklung einbringen?
Es gibt zwei Wege, bei denen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Ihr Projekt unterstützen kann:

  • Das Programm "Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Stadt – Bürgerbeteiligung in den Stadtvierteln" unterstützt das Engagement sowohl von Bezirksausschüssen als auch von Bürger*innen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen für kleine stadtteilbezogene Projekte.
  • Die Koordinationsstelle Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff fördert kleine Beteiligungsprojekte, die innovativ sind oder Modellcharakter haben und im Bereich der Stadt(teil)entwicklung und Stadtplanung bürgerschaftlichen Dialog sowie das bürgerschaftliche Engagement unterstützen.

Hier finden Sie alle Informationen zum jeweiligen Förderprogramm: Beteiligung in der Stadtentwicklung