Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Unfällen im Ehrenamt
Kommt es während der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Unfall, genießen Ehrenamtliche in vielen Fällen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt:
Der Versicherungsschutz ist für die Ehrenamtlichen kostenfrei – sie zahlen keine Beiträge.
Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn sie
Dabei ist unerheblich, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.
Zusätzlicher Schutz durch private Unfallversicherungen
Vielleicht hat Ihre Organisation ergänzend eine private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen? Diese zahlt bei dauerhaften Gesundheitsschäden häufig eine einmalige Entschädigung.